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22/11/2024
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten

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Nader Mohamed fragt Herrn Seehofer

Wie sieht es aus für die Hochschulabsolventen aus Drittstaaten, die ihr Studium hier absolviert haben?

Antwort 1 (Horst Seehofer): Das bleibt so. Nicht nur, dass sie hier ihr Studium absolvieren, sondern auch, dass sie dann auch dableiben können, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Die können sogar, wenn sie im Ausland studiert haben, hier 6 Monate herkommen, um aber einen Arbeitsplatz zu suchen. Und da stellen wir jetzt die berufliche Bildung gleich. Auch jemand, der aus dem beruflichen Bildungssystem kommt, kann hierherkommen unter bestimmten Voraussetzungen, Sprache, Qualifikation, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen.

Kommentar: Ich meinte das nicht. Ich meinte diejenigen, die hier ihr Studium absolviert haben und sie wollen weiterarbeiten und dann haben wir erhebliche Probleme mit den Ausländerbehörden, denn sie wollen nicht unseren Status von Studenten § 16 -das ist Frage an die Dame hinter Ihnen- Aufenthaltsgesetz, auf § 21 oder 18 ändern, das bekommen wir nie mit den Ausländerbehörden.

Antwort 2 (Heil): Ich muss Ihnen einen Vorschlag machen, es gibt heute Nachmittag noch einen Hintergrund mit den Fachleuten aus beiden Ministerien, wo wir über jeden einzelnen Paragraph Auskunft geben können.

Antwort 1 (Horst Seehofer): Rechtsauskünfte, die wir erteilen, sollen auch stimmen, verstehen Sie? Und ohne Vorwarnung und Herrn … können wir nicht gewährleisten, dass alles, was wir sagen, stimmt.

Quelle:

Bundespressekonferenz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 19.12.2018

(ab 37:30)

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