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27/07/2024
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Heimatreisen von Asylanten

Nader Mohamed fragt Herrn Seehofer

Es geht um die Heimatreisen von Asylanten, die hier sind. Sie fahren über Nachbarländer, in den Iran oder die Türkei, und dann nach Syrien oder den Irak und Sie wissen das nicht. Der ganze deutsche Staat hat null Ahnung von diesen Ideen. Wissen Sie, wie Sie das Problem lösen können?

Antwort 1 (Horst Seehofer): Das ist so, es geht um die Heimreisen von Leuten, die hier Asyl beantragen und dann über Türkei nach Syrien fahren und dann wieder herkommen, um ihr Verfahren weiterzuführen, welche Erkenntnisse hat darüber die Polizei?

Antwort 2 (Dieter Romann, der Präsident der Bundespolizei): Die Fälle gibt es, hier wird man differenzieren müssen. Wenn im Asylverfahren befindliche Personen oder auch mit Asylausstattung in ihre Verfolgerstaaten reisen, führt das nicht zwangsläufig zum Entzug des Aufenthaltsrechtes, nämlich dann nicht, wenn es für diese Reise einen kurzen, temporären, insbesondere familiären Anlass gibt, wie zum Beispiel eine Trauerfeier im engsten Familienkreis. Das wird von der Rechtsprechung akzeptiert, aber eine irgendwie geartete Unterschutzstellung, wie zum Beispiel die Beantragung eines Passes, die würde einen Widerruf einer Asylberechtigung zur Folge haben.

Antwort 1 (Horst Seehofer): Das ist durch Rechtsprechung abgesichert, schwer verständlich oft in der Bevölkerung, die sagen, wenn ich dort verfolgt bin, wieso kann ich dann genau in dieses Land fahren in meine Region, aber das ist mehrfach abgesicherter Rechtsprechung.

Kommentar: Es gibt Leute, die machen Urlaub dort ein paar Mal im Jahr und Sie wissen das nicht.

Antwort 1 (Dieter Romann): Ja, auch das kann ich bestätigen, dass wir Personen schon auf den Flughäfen hatten, die in ihren angeblichen Verfolgerstaat fliegen, mit der Ankündigung „Urlaub“ oder „Mir ist im Winter zu kalt, ich komme im nächsten Sommer wieder“. Auch diese Fälle hatten wir schon, die melden wir dann selbstverständlich dem zuständigen Bundesamt, da können Sie sich sicher sein.

Quelle:

Pressekonferenz von Horst Seehofer zum Jahresbericht der Bundespolizei am 17.07.19

https://www.youtube.com/watch?v=xGUEv1nXyeU&feature=share&app=desktop#

(ab 46:09)

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: Nicolas Economou / Shutterstock.com

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