BKZ: Herr Ministerpräsident, wie umsetzbar ist die Regel für Besucher der Ungeimpften, für die anderen Haushalte, ist das umsetzbar?
Der Ministerpräsident von Brandenburg:
Also, wir bauen immer auf zwei Säulen auf, das eine sind die Regelungen, die wir fassen, als Landesregierung hier mit der Eindämmungsverordnung, auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch – und das ist der größte und wichtigste Bereich – auch das Sozialverhalten der Menschen, dass jeder Mensch selber auch seiner Verantwortung gerecht wird, sich so verhält, dass die Pandemie sich möglichst nicht weiter verbreiten kann, auf sich und auf seine Angehörigen achtet. Das sind die zwei Säulen, das sind immer die zwei Säulen und das hat uns bisher auch in der Pandemie… hat es im Großen und Ganzen sehr, sehr gut funktioniert und .. also wir brauchen auch immer das Verständnis und die Unterstützung der Menschen.
BKZ: Berliner Kriminalitätszeitung. Frau Ministerin, meine Frage betrifft die 2G-Regel im Einzelhandel. Die Ausnahmen sind sehr viele. Also, ich finde, Sie leisten einen Luxus für die Impfverweigerer oder Impfgegner. Ich benutze nicht das Wort „Ungeimpfte“, also Impfverweigerer oder Impfgegner. Man liest Floristik, Bibliothek, Buchhandlung usw. usf. Was meinen Sie, soll man später diese Liste ein bisschen kürzen oder bleibt sie immer so?
Die Gesundheitsministerin von Brandenburg:
Also, dazu ist zu sagen, das ist ja nicht der erste Lockdown, den wir hier im Land leider erleben, sondern wir haben hier ja schon einige Regelungen in dieser Art und wir müssen natürlich auch immer sehr sorgfältig juristisch abwägen: Was ist täglicher Bedarf? Was sind Dinge der Daseinsvorsorge? Und da hat sich sozusagen ein Katalog ’rauskristallisiert auch schon in den vorausgegangenen Lockdowns, der sich sozusagen als „gerichtsfest“ dargestellt hat und auf den wir wieder zurückgreifen. Natürlich muss man dazu sagen, Infektionologisch sind natürlich immer vieles denkbar, sie müssen aber auch juristisch durchhaltbar sein, weil einfach manche Dinge können Sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aus juristischen Erwägungen nicht durchsetzen.
BKZ: Die Frage ist zu dem Thema „Vorbereitung der Brandenburger Sicherheitsbehörden auf Demonstrationen“ oder „wenn die Sache eskaliert“. Sind Sie dazu in der Lage? Jetzt haben wir noch eine andere Front mit Polen und Herr Seehofer hat acht Hundertschaften ins Land Brandenburg geschickt. Wi gut sind Sie auf eine solche Situation vorbereitet?
Der Innenminister von Brandenburg:
Also, wir sind in Brandenburg immer gut darauf vorbereitet. Wir haben ein verstärktes Versammlungsgeschehen, Situationsgeschehen seit ungefähr einem Jahr, wenn unsere Polizei das auch alles weitestgehend im Griff hat. Es war allerdings auch, dass sie eben zulassen musste, dass sie in solcher Gruppe nicht sicherstellen konnte z.B. Einhaltung der Kontaktregeln, der Kontaktverhaltensregeln. Wir haben im Moment noch darauf verzichtet, wieder zu einer Einschränkung des Versammlungsrechts zu kommen, sind aber jederzeit bereit – ich hab’ das auch schon angemerkt – dies zu tun, wenn wir jetzt zu einem Versammlungsgeschehen kommen, das unsere Polizei eingreifen kann.
Von Entwicklungen, wie wir sie in den Niederlanden, Belgien und Österreich kennen, sehen wir auch weiterhin ab. Allerdings sind im Verhältnis zu diesen Ländern, die auch andere Inzidenzen haben, die Regeln, die sie getroffen haben, noch wesentlich härter als bei uns.
Interview geführt von Mag. phil. Nader Mohamed
verschriftet von Kirsten Mische