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27/07/2024
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Erkennungsdienstliche Behandlung beim BAMF

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: photocosmos1 / Shutterstock.com

Nader Mohamed fragt den BAMF-Präsidenten Herrn Sommer

Inwieweit ist Ihre Behörde jetzt nach dieser unbegrenzten Unterstützung von dem Minister, eine erkennungsdienstliche Behandlung, weil es gibt jetzt jährlich 500 ungeklärte Fälle. Was für Nationalitäten haben diese Menschen und so und aus meiner eigenen Erfahrung landen viele von diesen Menschen bei der Kriminalität, oder wir wissen nicht was diese Leute machen, haben Sie irgendein Register oder informieren Sie die anderen Sicherheitsbehörden über die Menschen mit ungeklärter Identität?

Und Frage an Herrn Seehofer, wie weit oder wie lange dauert noch diese Unstrafbarkeit von falschen Angaben bei Asylverfahren, bei Leuten, die sagen „wir sind Syrer“ und sie sind nicht Syrer zum Beispiel, wie lange läuft das noch?

Antwort 1 (Horst Seehofer): Ja das hatten wir im letzten Sommer als Innenministerium schon versucht, konnten uns bisher innerhalb der Regierung nicht verständigen. Wenn man etwas als Innenminister beherrschen muss, dann ist das Geduld, und wir werden an dem Brett weiterbohren, denn ich -wir haben im Aufenthaltsrecht eine Strafbarkeit, wenn ich täusche oder falsche Angaben mache, aber im Asylrecht nicht. Das kann ich eigentlich gegenüber der Bevölkerung nicht begründen und deshalb werde ich in meinen Bemühungen und das auch im Asylrecht, Identitätstäuscher, Betrügereien etc. mit Sanktionen zu versehen, weiterverfolgen zu den Sanktionen zählt auch, dass man die Sozialleistungen einschränkt oder umstellt auf Sachleistungen.

Das ist, wenn man ein so hohes Recht und das ist eines der wichtigsten Rechte die, die Bundesrepublik Deutschland vergibt -übrigens in dieser Form, nach meinem Wissen, einmalig in Europa- wenn man dieses hohe Recht, ich sage immer edle Recht, an Menschen, die verfolgt sind, vergibt, dann müssen diese Menschen auch mitwirken bei der Feststellung der Identität. Ich glaube, diesen Anspruch darf man schon erheben, da kann es sein, dass mal Papiere weg sind, aber es kann nicht sein, dass man über seine Identität täuscht. Ich bin zum ersten Mal noch als Ministerpräsident darauf aufmerksam geworden, dass ein anerkannter Asylbewerber wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht stand. Es wurde ein Dolmetscher bestellt und das erste was der Dolmetscher dem Berichter mitteilte: „Herr Richter, das ist kein Syrer.“ Aus der Sprache heraus und da bin ich mal hellhörig geworden und das ist schon mit der Identität so. Es ist schon ein nennenswertes Problem.

Antwort 2 (Sommer): Ja, Sie hatten auch mich gefragt, Herr Mahmut, oder wenn ich es richtig verstanden habe -Mohamed, Entschuldigung, Mohamed. Zunächst einmal, in Deutschland werden im Grunde seit Mitte 2016, als dann das Datenaustauschverbesserungsgesetz gegriffen hat, im Grunde flächendeckend schon bei den Aufnahme-Einrichtungen, bei der Erstaufnahme, erkennungsdienstliche Behandlungen vorgenommen, das heißt Fingerabdrücke, Bilder, das heißt, wir wissen in Deutschland -und wer dort nicht ankommt, sondern wir haben einige Asylantragsteller, die direkt beim Bundesamt antreten, die werden bei uns dann noch entsprechend behandelt.

Antwort 1 (Horst Seehofer): Nur, man muss zur Ehrlichkeit sagen, dass das vorher nicht der Fall war. Wir haben da eine Lücke. Darum ist diese Überprüfung so wichtig, von der der Herr Sommer sprach.

Antwort 2 (Sommer): Wir haben aber -man kann heutzutage sagen, dass wir flächendeckend diese ID-Behandlung haben. Das heißt natürlich nicht, dass wir von allen Personen die wahre Identität kennen, ja, denn also wirklich echte Papiere werden nur von einem kleineren Teil mitgebracht, im Regelfall aus nachvollziehbaren Gründen, von denen, die sich eine Anerkennung erwarten, dass sind natürlich überwiegend Syrer, zurzeit. Die übrigen, deren Identität ist ungeklärt, deswegen spielt das Thema Sicherheit für meine Rolle, wo sie zu Recht darauf hingewiesen haben, eine ganz überragende Rolle, ich habe also eine Gruppe, das ist eine halbe Abteilung, bei mir im Amt, beschäftigt sich ausschließlich mit Sicherheitsfragen, arbeitet, aufs Engste mit Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, teilweise auch Bundesnachrichtendienst zusammen, wir haben teilweise Austauschbeamte, jeweils in den anderen Behörden. Meine Mitarbeiter in den Außenstellen sind die ersten, die mit diesen Leuten -auch mit denen Kontakt haben und sobald wir irgendwelche Mitteilungen bekommen, dass die sich Straftaten bezichtigen, dass die andere Dinge angeben, wird das sofort von meinem Amt an die Sicherheitsbehörden weitergegeben. Also wir verstehen uns längst -das muss ich auch nochmal sagen wirklich als Sicherheitsbehörde- und tun alles und tragen unseren Beitrag dazu, tun alles dafür, dass die Menschen in unserem Land hier sicher leben können.

Quelle:

Vorstellung der Asylzahlen 2018 und des Migrationsbericht der Bundesregierung 2016/2017

(ab 41:43)

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: photocosmos1 / Shutterstock.com

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