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21/11/2024
HomeBundesebeneBRDWoidke: Manche Brandenburger Krankenhäuser überschritten die Belastungsgrenze.

Woidke: Manche Brandenburger Krankenhäuser überschritten die Belastungsgrenze.

Verehrte Journalistenkollegen,

meine sehr verehrten Zuschauerinnen und Zuschauer aus Brandenburg!

Wir befinden uns in einer akuten Notsituation. Alle drei Wochen verdoppeln sich die Zahlen der Patienten auf den Intensivstationen. Alle zwei Wochen verdoppeln sich die Zahlen, die wir als Inzidenz kennen. Ich hab’ gestern mit Herrn Wodermann  telefoniert, das ist der Geschäftsführer des Klinikums und der hat mir gesagt, dass das Wort „dramatisch“ die Situation nicht annähernd beschreibt. In den letzten sieben Tagen sind in Cottbus 42 Menschen mit Covid 19 stationär aufgenommen worden, Menschen, die jetzt im Krankenhaus betreut werden müssen, Menschen, die teilweise jetzt schon beatmet werden müssen.

Und es ist wiederum so  –  die Frage stelle ich ihnen immer, wenn ich mit ihnen oder mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Krankenhausbereich telefoniere –   das Risiko für Ungeimpfte ist vielfach höher, eine schwere Covid-19-Infektion zu bekommen, als für Geimpfte.

Und das Risiko ist für Ungeimpfte ein auch vielfach tödlicheres Risiko. Ich bin mir der Situation bewusst, dass sich die Dramatik, die ich auch versuche, hier darzustellen, noch längst nicht bei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern in dieser Art und Weise darstellt.

Deswegen auch hier noch mal mein Appell: Achten Sie aufeinander, halten Sie Abstand und vor allen Dingen reduzieren Sie nicht notwendige Kontakte! Wir haben eine schwierige, eine mehr als dramatische Situation in den Brandenburger Krankenhäusern.

Wir haben im gesamten Gesundheitssystem eine sehr angespannte und in Teilen auch schwierige Situation. Die Brandenburger Krankenhäuser sind nicht nur an Belastungsgrenzen gekommen, sondern einige mussten diese Belastungsgrenzen auch schon überschreiten und Patientinnen und Patienten in andere Krankenhäuser verlegen.

Das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, zeigt eines deutlich auf: Die Landesregierung musste schnell und entschlossen handeln. Deshalb haben wir heute mit dem Kabinett nach eingehender Beratung uns dazu entschieden, die Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg nochmal deutlich zu verschärfen. Wir wollen auf diese Art und Weise unseren Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung der Delta-Variante des Covid 19 deutlich zu verlangsamen. Wir haben gestern bereits vorab in kurzen Sätzen informiert, um ’ ne möglichst lange Vorbereitungszeit zu geben.

Wir wissen aber, dass trotzdem viele aufgrund der Kürze der Zeit und der Geschwindigkeit, mit der wir handeln mussten, vor großen Herausforderungen stehen. Dafür habe ich Verständnis.

Kurz zu den Regelungen im Einzelnen: Wir wollen und werden die 2G-Regel deutlich ausweiten. Das bedeutet einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte, einen Lockdown dann auch für den Einzelhandel, natürlich mit den bekannten Ausnahmen wie Lebensmittel, Drogerien, Apotheken. Das heißt, alle Einzelhandelsgeschäfte in Brandenburg, die nicht mehr der Grundversorgung … die nicht der Grundversorgung dienen, können von Ungeimpften nicht wie bisher besucht werden.

Wir haben auch sonstige Kontakte und Zusammenkünfte für Ungeimpfte eingeschränkt. Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und solchen eines weiteren Haushalts von .. mit insgesamt bis zu fünf Personen treffen.

Wir mussten auch schweren Herzens eine sehr weitgehende Maßnahme ergreifen: Wir werden in den Hotspot-Regionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Menschen, die ungeimpft sind, haben. Diese gilt von 22 bis 6 Uhr. Diese Ausgangsbeschränkung gilt in den Landkreisen, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 750 überschritten haben. In diesen Landkreisen sind gleichzeitig Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen grundsätzlich zu schließen.

Dieses gilt zunächst bis zum 15. Dezember. Eine allgemeine Regelung fürs gesamte Land Brandenburg wurde ebenfalls heute beschlossen: Die Weihnachtsferien werden etwas früher beginnen, der letzte Schultag soll nach jetzigem Stand Freitag der 17. Dezember sein, also drei Tage vorher als … früher als bisher vorgesehen. Das schafft vor allen Dingen in der Weihnachtszeit, wenn es zu Familienkontakten kommt, einen zusätzlichen nötigen zeitigen Puffer. Ebenfalls wird die Präsenzpflicht an den Schulen aufgehoben, d. h. Eltern, die ihr Kind aus Vorsichtsgründen, aus Gründen der Sorge um die Gesundheit des Kindes, selber betreuen wollen, können dieses auch tun und selber entscheiden, ob ihr Kind weiter am Präsenzunterricht teilnimmt.

Das wird momentan vom Bildungsministerium organisiert und die entsprechenden Einzelheiten dazu werden auch vom Bildungsministerium kommuniziert. Unser Ziel ist es  – und da sind wir uns auch einig in der Landesregierung –  grundsätzlich die Schulen und auch die Kitas offenzuhalten und damit auch das Recht auf Bildung für die Kinder zu gewährleisten. Und es gibt eine weitere Entscheidung, die eine sehr harte Entscheidung ist, die wir heute allerdings auch schweren Herzens treffen mussten: Das ist die Entscheidung, dass in Brandenburg die Weihnachtsmärkte, die schon offen sind, Weihnachtsmärkte, die geplant sind, nicht stattfinden können bzw. jetzt schon geöffnete schließen müssen. Ich hab’ großes Verständnis für das, was heute in den Zeitungen zu lesen war, für den Ärger von den Marktbetreibern und für den Ärger auch von Einzelhändlern, die sich gerade auf diese Märkte vorbereitet haben, aber auf der anderen Seite sind mir auch die Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gegenwärtig, die von uns erwarten, alles dafür zu tun, dass die Überlastung des Gesundheitssystems, die wir in Teilen heute schon zu verzeichnen haben, nicht noch weiter zunimmt und wir dann auch in Bereichen Gefahr laufen, die Kontrolle zu verlieren.

Die wirtschaftlichen Schäden können wir ausgleichen, dazu habe ich mit dem Wirtschaftsminister gesprochen. Ich habe ihn auch beauftragt, dazu entsprechende Kommunikation zu betreiben. Die Rahmenbedingungen sind auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden dazu.

Gesundheitliche Schäden und erst recht der Verlust von Menschenleben ist eben leider nicht auszugleichen und das ist die schwierige Abwägung, die wir zu treffen haben. Wir haben uns ebenfalls heute entschlossen, Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals in den Landkreisen, die unter 750 liegen, stattfinden zu lassen, allerdings mit der 2G-Plus-Regel, d.h. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen hier Zugang erlangen und dann entsprechend sich auch treffen und eine Regelung des Bundes ist heute in Kraft getreten und eine Liste von Maßnahmen, sie sind leider notwendig und sie decken sich in Teilen zumindest mit den Maßnahmen in anderen Bundesländern, gehen aber in Teilen auch deutlich darüber hinaus.

Ich persönlich bin der Überzeugung, dass wir heute alles tun müssen, um die schnelle Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass selbst bei diesen harten Maßnahmen der Erfolg in drei, vier Tagen sich nicht einstellen wird, sondern dass wir neben den Maßnahmen auch großes Verständnis der Menschen brauchen und auch die Mithilfe der Menschen in unserem Land.

Ich möchte hier noch mal an die Brandenburger und Brandenburgerinnen appellieren: Schränken Sie, wo immer es geht, Ihre Kontakte ein! Folgen Sie den Regeln, folgen Sie den Verordnungen und folgen Sie den Gesetzen und lassen Sie die Bemühungen, die es in der Politik an vielen anderen Stellen, aber auch vor allen Dingen im Gesundheitssystem zur Begrenzung der Ausbreitung der Pandemie gibt, bitte nicht ins Leere laufen! Wir brauchen Ihrer aller Unterstützung!

Herzlichen Dank!

Aufgezeichnet von Mag. phil. Nader Mohamed
verschriftet von Kirsten Mische

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