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24/11/2024
HomeBPKVorstellung der Kriminalstatistik 2020 mit Innenminister Seehofer und BKA-Präsident Münch

Vorstellung der Kriminalstatistik 2020 mit Innenminister Seehofer und BKA-Präsident Münch

Nader Mohamed:

Nader Mohamed, Berliner Kriminalitätszeitung. Meine Frage ist an Herrn Münch. Das BKA ist eine Zentralstelle der deutschen Polizei, §2 BKA-Gesetz. Andererseits ist Informationsknotenpunkt, das ist eine Aufgabe von Ihrer Webseite. Ich merke aus meinen eigenen Quellen und Erfahrungen und Kontakte zu hunderten Zoll-, Kriminal- und Polizeibeamten, dass es eine Lücke in Ihrer Arbeit gibt. Lassen Sie mich ein bisschen kritisieren.

Frau Welty:

Könnten Sie eine Frage stellen, weil wir sind wirklich eng in der Zeit heute. Dankeschön.

Nader Mohamed:

Ja. Genau. Bei einer Telekommunikationsüberwachung stößt man auf ein Sammelsurium von Straftaten. Die Sachbearbeiter bearbeiten nur eine Deliktart und die anderen Sachen werden zu anderen Behörden geschickt, aber Sie erfahren nicht alles, was in der ganzen Republik passiert, besonders bei den Länder-Polizeien. Deswegen schlage ich vor, dass es ein Formular bei jeder Telekommunikationsüberwachung gibt mit Eckdaten über die Deliktarten in diesem—

Frau Welty:

Nochmal die Bitte eine Frage zu formulieren.

Nader Mohamed:

Ja, meine Frage können die beiden Minister Herr Seehofer und Herr Strobl das über die Innenministerkonferenz anordnen, dass jedes Verfahren der TKÜ dieses Formular mit Eckdaten, Deliktarten, Personennamen, Schadenswert, usw. und das landet alles bei Herrn Münch, von allen Bundes- und Landes-Polizeien. 

Herr Münch:

Ich kann das beantworten.

Frau Welty:

Bitte.

Herr Münch:

Ich mach’s kurz. Ähm, wir haben eine Strafverfolgungspflicht in Deutschland für die Polizeibeamten und wir haben gleichzeitig eine Begrenzung, nämlich, wenn wir eine Kommunikationsüberwachung machen, gibt es einen Katalog von Straftaten, wo wir das machen dürfen. Und wenn wir bei einer Kommunikationsüberwachung Hinweise auf eine Straftat feststellen, die auch gar nicht Teil dieser Überwachungsmaßnahme ist, die in diesem Katalog ist, dann wird diese Information auch immer aufgrund der Strafverfolgungspflicht an die zuständigen Behörden weitergegeben und landet über diesen Weg auch immer in den Statistiken. Das heißt, da gibt es keinen Informationsverlust, außer den rechtlich gewollten und richtigen, nämlich dass unterhalb der Schwelle des Kataloges die Information auch nicht verwertet wird. Insofern geht da nichts verloren, sondern die Polizeibeamten sind verpflichtet das, was sie weitergeben können auch weiterzugeben.

Quelle: Henning Schacht

Frau Welty:

Zusatz? Kurzer Zusatz, bitte.

Nader Mohamed:

Ein Satz.

Frau Welty:

Ja.

Nader Mohamed:

Es ist schön, dass die Straftaten bekannt sind, aber sie wurden nicht strafverfolgt. Glauben Sie mir, Herr Münch. Sie machen nicht alles und die Dunkelziffern sind mehr als 80%.

Bundesinnenminister Horst Seehofer:

[im Hintergrund] Moment mal. Geben Sie uns den Fall, dann gehen wir dem nach.  

Nader Mohamed:

Ja.

Horst Seehofer:

[im Hintergrund] Dann ist es gleich geklärt.

Interview geführt von Mag. phil. Nader Mohamed
verschriftet von Annabell Cassel

Vorstellung der Kriminalstatistik 2020 mit Innenminister Seehofer und BKA-Präsident Münch (ab 43:42)

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