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27/07/2024
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Haldenwang (BfV) und Münch (BKA) zum Thema Rechtsextremismus

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: photocosmos1 / Shutterstock.com

Nader Mohamed: „Nader Mohamed, Berliner Kriminalitätszeitung. Meine Frage an Herrn Haldenwang: Also, ich habe verstanden aus Ihrer Einführung, dass Ihre Rolle irgendwie eine Zusammenarbeit, Informationssammeln für Behörden ist. Aber ihre Behörde Inlandsgeheimdienst hat keine Rolle das bei, zum Beispiel, der Bundespolizei – Herr Roman sagte Hinweisgeber, seine Behörde. Ihre Behörde kann nicht ermitteln über Behördenmitglieder von der Bundespolizei oder BKA? Ich habe es so verstanden, dass Sie nur Informationen sammeln. Gibt es bei Ihnen eine Hotline, zum Beispiel, wäre ich ein Kriminalbeamter in der Landespolizei und ich will mich direkt bei Ihnen melden. Ich will nicht zu meinem Chef und irgendwie Probleme mit meinen Kollegen haben. Wenn ich einen Kollegen sehe, der rechtsextrem ist und ich will das direkt bei Ihnen melden. Gibt es diese Möglichkeit?“

Herr Haldenweg: „Ja, klar. Ja, klar. Also, gehen Sie auf unsere Homepage und Sie werden direkt auf der Startseite finden unser Hinweistelefon und jeder Bürger, jede Bürgerin können uns, ähm, mit ihren Wahrnehmungen eben auch dann, dann versorgen und darüber informieren.“

Herr Seehofer: „Auch anonym.“

Herr Haldenweg: „Auch anonym. Und ich würde mir allerdings schon wünschen, dass Beschäftigte bei Sicherheitsbehörden den da vorgesehenen Weg wählen. Denn wir arbeiten, wie ich auch sagte, nicht nur für dieses Lagebild, sondern auch bei der Abarbeitung dann der Fälle sehr eng zusammen. Und wir haben gemeinsam jetzt in zahlreichen Besprechungen auch festgestellt, dass diese Zusammenarbeit deshalb wichtig ist, um den Eindruck zu vermeiden, ja, es handele sich möglicherweise um Einzelfälle, obwohl es möglicherweise Verbindungslinien zwischen den Fällen gibt. Kennlinien. Das also doch, äh, Beschäftigte bei Sicherheitsbehörden über Landesgrenzen hinweg miteinander in Kontakt stehen und ihre möglicherweise guten Ansichten auch teilen.

Und um genau diese Kennlinien herauszuarbeiten, um möglicherweise bestehende Netzwerke zu identifizieren, haben wir uns gegenseitig verpflichtet uns zu informieren über derartige Fälle und eine solche Informationspflicht ergibt sich aber nicht nur aus der Absprache, sondern auch aus entsprechenden Übermittlungsvorschriften, die es bei Bund, beim Bundesschutz für Verfassungsrecht, bei den Landesämtern und auch bei den Polizeibehörden gibt. Die Stellen sind verpflichtet solche Fälle an uns zu melden und wir können dann daraus ein Gesamtbild ableiten.“

Nader Mohamed: „Zusatz. Herr Dr. Roman und Herr Münch sprachen über ein Problem, das vor Ort geregelt wurde. Also, Herr Roman sprach über einen Hinweisgeber. Herr Münch sagt wir sind kein Spiegelbild der Gesellschaft, sondern ein Ausschnitt. Das bedeutet, ich habe es so verstanden, dass Sie strenge Regeln haben. Diese Sache muss vor Ort geregelt werden, nicht nach außen hin zu anderen Behörden. Habe ich so verstanden.“

Sprecherin: „Kurze Klärung des Zusammenhangs.“

Herr Münch: „Zwei Sätze. Also, erstens: Verdachtsfälle, die strafrechtliche Hürden überschreiten ermitteln wir nicht selbst. Das gilt für die Bundespolizei, das hat Herr Roman schon gesagt, genauso wie für uns. Das macht immer eine, immer eine, andere Behörde. Zweitens: Wenn wir Hinweise bekommen durch eigene Ermittlungen, auch geschäftlichen anderen Behörden, dann teilen wir natürlich die auch auf einem hohen Niveau und umgekehrt. Also, äh, wir, ich kann mich auch an einen Fall erinnern, wo wir aufgrund eines Hinweises eines Inlandsdienstes, das war nicht Herr Haldenweg, sondern ein, ein Landesamt, am Ende auch Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter haben einleiten können. Also, da findet ein sehr, sehr reger Austausch statt. Disziplinarmaßnahmen machen wir selbst. Strafrechtliche Ermittlungen machen wir nicht selbst.“

Interview geführt von Mag. phil. Nader Mohamed
verschriftet von Annabell Cassel

Horst Seehofer u.a. zum Lagebericht Extremismus (ab 01:13:33)

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