Folgen Sie uns auf:
29/03/2024
HomeBPKDie ägyptische Spionage-Affäre II

Die ägyptische Spionage-Affäre II

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: 360b / Shutterstock.com

Nader Mohamed fragt den Regierungssprecher Herrn Seibert:

Ihre Mitarbeiter sind Zielpersonen vieler ausländischer Geheimdienste, meine Frage bezieht sich auf die ägyptische Spionage-Affäre, nennen wir es Datendiebstahl. Die Frage ist, haben Sie Befugnisse, als Behördenleiter Ihre Mitarbeiter zu befragen? Zum Beispiel turnusmäßige Maßnahmen wie „Wo waren Sie in den letzten 5 Jahren?“ Dann könnte es Auffälligkeiten geben bezüglich des Urlaubsverhaltens, weil so etwas als Belohnungsmethode verwendet werden könnte. Vielleicht bekommen Ihre Mitarbeiter für ihren Datendiebstahl eine Reise nach Ägypten, nach Russland oder zu egal welchen Diktaturen. Sie wissen von dieser Sache seit Dezember, gab es bei Ihnen Personalkonsequenzen diesbezüglich?

Antwort (Steffen Seibert): Also das war hier sehr ausführlich Thema am Freitag. Meine Kollegin Frau Fietz, hat dazu -Nein. Und genauso werde ich es auch halten, warum? Weil es laufende Ermittlungen gibt. Und in laufenden Ermittlungen werde ich keine Auskunft über laufende Ermittlungen geben, ich werde auch keine Auskunft über Personalangelegenheiten geben und Frau Fietz hat auch gesagt, dass bei der Einstellung von Mitarbeitern im Bundespresseamt wie auch in allen anderen Ministerien und Behörden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Frage: Und wer bei Ihnen hat Zugriff auf die Daten der ausländischen oder allen Journalisten im Allgemeinen, außer der Akkreditierungsstelle?

Antwort (Steffen Seibert): Nein, auch darüber hat Frau Fietz am Freitag hier ja berichtet.

Kommentar: Nein, sie hat gesagt, diese Person hat keinen Zugriff, er ist im Besucherzentrum im mittleren Dienst, aber wer außer der Akkreditierungsstelle hat-

Antwort (Steffen Seibert): Nein, sie hat nicht mal das gesagt, wenn ich das sagen darf, weil sie, wie auch ich, über Personalangelegenheiten, oder konkrete Personen, hier keine Auskunft geben. Sie hat ganz grundsätzlich, weil der Begriff Besucherdienst des Bundespresseamts in den Medien war, hat sie ganz grundsätzlich über die Aufgaben des Besucherdienstes, des Bundespresseamtes gesprochen. Dieser Besucherdienst ist eben nicht, wie mancher glaubt, für den Umgang mit in- oder ausländischen Journalisten zuständig. Das ist eine ganz andere Stelle im Haus. Dieser Besucherdienst ist zuständig für die Durchführung und zwar ausschließlich zuständig, für die Durchführung von den so genannten Informationsfahrten von Bürgern, die eingeladen von den Bundestagsabgeordneten nach Berlin kommen.

Kommentar: Also wir reden jetzt aneinander vorbei, ich meine, wer hat Zugriff auf meine Daten als ausländischer Journalist hier, nicht über den Besucherdienst. Wer in ihrem Haus, außer der Akkreditierungsstelle, kann meine Daten sehen und verkaufen.

Antwort (Steffen Seibert): Der Gedanke, dass ihre Daten verkauft werden, ist ehrlich gesagt abenteuerlich und wird -ja muss ich einfach so sagen- Gehen Sie einfach davon aus, dass wir im Bundespresseamt uns der … der sensiblen Daten von Journalisten, seien sie in- oder ausländische Journalisten, absolut bewusst sind und dass unser Umgang mit diesen Daten dieser Sensibilität der Daten auch entspricht.

Quelle:

13.07.2020 Bemerkenswerte Bundespressekonferenz

https://www.youtube.com/watch?v=iOZZhYkKcoQ&feature=youtu.be (ab 40:50)

Quellennachweis für redaktionelle Verwendung: 360b / Shutterstock.com

No comments

leave a comment